Geschäftsbedingungen

Allgemeine bedingungen

Ralawise Limited, ein in England und Wales unter der Gesellschaftsnummer 1362849 registriertes Unternehmen mit eingetragener Adresse unter Unit 112, Tenth Avenue, Zone 3, Deeside Industrial Park, Deeside, Flintshire, CH5 2UA.

Jeder Verweis auf "Ralawise ltd.", "Ralawise", "wir", "unser" oder "uns" in diesen Allgemeinen Bedingungen bezieht sich auf Ralawise Ltd. Jeder Verweis auf "Sie", "Ihr" oder "Sie selbst" bezieht sich auf die Person, die auf die Ralawise-Dienste zugreifen und/oder diese nutzen möchte.

Diese Allgemeinen Bedingungen (und alle Unterlagen, auf die darin verwiesen wird) stellen eine gesetzliche und bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und uns dar und regeln Ihre Nutzung des Dienstes. Wir empfehlen Ihnen, diese Allgemeinen Bedingungen zu lesen und sich zur künftigen Einsichtnahme eine Kopie davon auszudrucken.

Mit dem Anhaken des Kontrollkästchens bei der Anmeldung auf Ralawise bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit diesen Allgemeinen Bedingungen und der Datenschutzerklärung. Sie sichern zu, sich daran zu halten. Möglicherweise garantiert Ihnen das Gesetz darüber hinausgehende Verbraucherrechte; diese werden durch die Allgemeinen Bedingungen nicht verletzt.

Falls Sie mit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen nicht einverstanden sind, sollten Sie die auf der Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen nicht nutzen und die Seite sofort verlassen. Sie sichern zu, die Website nicht zu illegalen Zwecken zu nutzen und alle geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Sie sichern zu, die Website nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die ihre Leistung beeinträchtigen, den Inhalt schädigen oder die Gesamtfunktion der Website anderweitig verringern könnte. Sie erklären außerdem, nichts zu unternehmen, was die Sicherheit der Website gefährden könnte. Auch verzichten Sie darauf, Zugang zu gesicherten Bereichen oder sensitiven Informationen erlangen zu wollen. Ein Missbrauch der Website kann die zivil- und/oder strafrechtliche Haftung zur Folge haben. Sie übernehmen die volle Verantwortung für sämtliche Forderungen, Ausgaben, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten, einschließlich der gesetzlichen Gebühren, die uns aus einer Verletzung dieser Allgemeinen Bedingungen durch Sie entstehen.

Ralawise behält sich das Recht vor, jeden beliebigen Teil dieser Allgemeinen Bedingungen zu ändern; sollte es sich um eine maßgebliche Änderung handeln, werden wir Sie darüber informieren. Ralawise empfiehlt den Nutzern, die Allgemeinen Bedingungen auf der Website regelmäßig zu prüfen. Es steht voll und ganz im Ermessen von Ralawise, jeden beliebigen Teil der Website ohne Ankündigung oder ohne eine daraus folgende Haftungsverpflichtung zu ändern oder zu entfernen.

Wir sind Eigentümer oder Lizenzinhaber aller geistigen Eigentumsrechte auf unserer Website und aller darauf veröffentlichten Materialien. Ihr Recht auf Zugriff auf die Website in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Bedingungen ist davon nicht betroffen. Wir räumen Ihnen keinerlei Rechte an diesen geistigen Eigentumsrechten und/oder Materialien ein. Alle diese Rechte unterliegen dem Eigentumsvorbehalt.

Inre Nutzung der Inhalte der Website unterliegt unserer ausdrücklichen Genehmigung bzw. der unserer Lizenznehmer. Sie sichern zu, dass die auf dieser Website enthaltenen Inhalte von Ihnen nur zu persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden. Mit der Nutzung dieser Website sichern Sie zu, die geistigen Eigentumsrechte von Ralawise zu achten und verzichten darauf, die darauf enthaltenen Materialien zu kopieren, herunterzuladen, weiterzuleiten, wiederzugeben, zu drucken oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Jede unbefugte Nutzung der Materialien auf der Website ist streng verboten.

Jeder Absatz dieser Allgemeinen Bedingungen gilt auch für sich allein genommen. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass eine Bestimmung unrechtmäßig ist, so behalten die übrigen Absätze ihre volle Gültigkeit und Wirkung.

Diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem englischen Recht. Sie und wir sichern zu, uns der ausschließlichen Kompetenz der englischen Gerichte zu unterwerfen. Falls Sie jedoch in Nordirland wohnhaft sind, können Sie Verhandlungen auch vor nordirische Gerichte bringen; sollten Sie in Schottland wohnhaft sein, sind auch schottische Gerichte zugelassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ihre Bestellungen

1.1 In den vorliegenden Konditionen werden die folgenden Definitionen verwendet.

Käufer: Person, Unternehmen oder Gesellschaft, die die Waren von Ralawise erwirbt.

Vertrag: jeder Vertrag zwischen Ralawise und dem Käufer, der den Verkauf und Kauf der Waren betrifft und die vorliegenden Konditionen beinhaltet.

Lieferung: physikalische Übernahme durch den Käufer oder dessen benannten Vertreter

Lieferdatum: Datum, an dem die Waren geliefert oder vom Käufer abgeholt wurde oder, falls Ralawise einen erfolglosen Lieferversuch unternommen hat, das Datum, an dem Ralawise diesen Versuch unternommen hat.

Lieferort: Ort, an den die Ware geliefert wird.

Waren: Waren beliebiger Art, die Ralawise nach Maßgabe des Vertrags an den Käufer liefert (eingeschlossen beliebige Teile der Waren).

Incoterms: internationales Regelwerk zur Interpretation von Handelsklausel der Internationalen Handelskammer jeweils mit Stand vom Datum des Inkrafttretens des Vertrags.

Ralawise: Ralawise Limited, ein in England und Wales unter der Registernummer 1362849 eingetragenes Unternehmen mit eingetragenem Firmensitz in Unit 112, Tenth Avenue, Zone 3, Deeside Industrial Park, Deeside, Flintshire, CH5 2UA und Lieferant der Waren.

1.2 Jeder Verweis auf ein bestimmtes Gesetz gilt als Verweis auf dessen jeweils geltende Fassung unter Berücksichtigung aller Änderungen, Erweiterungen, Umsetzungen oder Wiederinkraftsetzungen; hierunter fallen auch alle untergeordnete Gesetze.

1.3 Im Singular verwendete Begriffe bezeichnen auch den Plural und umgekehrt.

1.4 Die Überschrift einer Klausel hat keinen Einfluss auf deren Auslegung.

2.1 Vorbehaltlich aller Änderungen nach Klausel 2.3 unterliegt der Vertrag diesen Bedingungen unter Ausschluss aller sonstigen Bedingungen und Konditionen (eingeschlossen aller Bedingungen und Konditionen, welche der Käufer gemäß beliebigen Kaufaufträgen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen oder sonstigen Dokumenten anzuwenden behauptet).

2.2 Eine Bedingung oder Kondition, die auf oder in einem Kaufauftrag, einer Auftragsbestätigung, einer Spezifikation oder einem sonstigen Dokument enthalten ist oder zusammen damit übergeben wird, wird nicht bereits kraft der Tatsache Bestandteil des Vertrags, dass dieser darauf Bezug nimmt.

2.3 Diese Konditionen gelten für alle von Ralawise getätigten Verkäufe; jede Änderung dieser Konditionen und jede Erklärung in Bezug auf die Waren sind wirkungslos, wenn nicht Geschäftsführer Ralawises nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt und unterzeichnet. Der Käufer erklärt, sich auf keine Aussagen, Zusicherungen oder Erklärungen zu berufen, die von oder im Namen von Ralawise abgegeben wurden, aber nicht im Vertrag enthalten sind. Nichts in dieser Klausel schließt eine Haftung Ralawises für betrügerische Falschdarstellungen aus oder beschränkt diese Haftung.

2.4 Jede Bestellung des Käufers von und jedes Angebot zu Ralawise-Waren gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren nach Maßgabe dieses Vertrags.

2.5 Eine vom Käufer erteilte Bestellung gilt erst dann als von Ralawise angenommen und der Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn Ralawise die Annahme der Bestellung auf geeignete Weise bestätigt oder (falls der frühere Zeitpunkt) die Waren an den Kunden ausliefert hat.

2.6 Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle zu berücksichtigenden Spezifikationen vollständig und fehlerfrei sind.

2.7 Änderungen der von Ralawise unterbreiteten Angeboten sind nach Ralawises freiem Ermessen vorbehalten, bleiben jedoch zur Annahme durch Käufer offen, sofern Ralawise das Angebot nicht bereits zurückgezogen hat oder eine festgesetzte Frist zur Annahme verstrichen ist.

2.8 Ralawise kann nach freiem Ermessen Marken- und Eigenmarkenprodukte an autorisierte Kunden verkaufen. Dabei darf der betroffene Käufer:
(a) die Produkte nicht auf eine Weise bewerben, vertreiben, verkaufen oder vermarkten, die die Eigentümer der Marke bzw. Eigenmarke herabsetzt, falsch darstellt oder schädigt,
oder
(b) Produkte nicht unter Einsatz ungesetzlicher, irreführender, unerwünschter oder ungeeigneter Webe-, Marketing- oder Verkaufsmethoden vertreiben oder verkaufen, eingeschlossen rücksichtslos ausnutzende Methoden, Lockpreise, Lockvogeltaktiken und negative Verkaufspraktiken.

2.9 Ralawise kann nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung und zu jedem Zeitpunkt zwischen dem Datum einer Bestellung und dem Datum der Versendung eine Bestellung des Käufers ganz oder teilweise annullieren oder vom Käufer bestellte Mengen ganz oder teilweise ändern.

2.10 Durch Abschluss dieses Vertrages mit Ralawise erklärt und garantiert der Käufer, im Rahmen seiner Gewerbetätigkeit zu handeln.

3.1 Nach Menge und Beschreibung haben die Waren den Aufzeichnungen Ralawises zu entsprechen, die als absoluter Beweis der Bestellungen des Käufers gelten.

3.2 Alle von Ralawise ausgegebenen bzw. zur Verfügung gestellten Muster, Zeichnungen, Informationsmaterialien, Spezifikationen (eingeschlossen Informationen zu Größe und Farbgestaltung), Werbematerialien sowie alle Beschreibungen und Illustrationen in Ralawises Katalogen oder Broschüren werden zu dem ausschließlichen Zweck ausgegeben bzw. veröffentlicht, eine grobe Vorstellung der darin beschriebenen Waren zu ermöglichen. Sie sind kein Vertragsbestandteil.

3.3 Der Käufer ist gehalten, sich bei Annahme der Waren von deren Größe, Design, Gewebeart, Spezifikation, Qualität, Farbe und/oder sonstiger Aspekten selbst zu überzeugen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, zu kontrollieren, ob die Waren wie bestellt geliefert wurden.

3.4 Ralawise gibt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantie über die Eignung der Waren für die vom Käufer vorgesehen Zwecke.

3.5 Der Käufer erkennt an, dass zwischen verschiedenen Farbchargen Unterschiede bestehen können; Ralawise übernimmt keinerlei Haftung für farbliche Abweichungen dieser Art.

3.6 Der Käufer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass kein Kauf nach Probe vorliegt, wenn ihm zuvor eine Warenprobe vorgelegt bzw. eine solche von ihm inspiziert wurde.

4.1 Soweit nicht anderweitig in Schriftform von Ralawise bestätigt, ist der Lieferort der Geschäftssitz Ralawises. Eine Abholung am Geschäftssitz Ralawises ist nur Montags bis Freitags zwischen 9:00 und 15:30 Uhr möglich.

4.2 Bevorzugt der Käufer einen anderen Lieferort als den Geschäftssitz Ralawises, hat er ausdrücklich einen alternativen Lieferort zu benennen und die damit verbundenen Lieferkosten zu übernehmen.

4.3 Der Käufer hat die Waren innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft der Waren durch Ralawise zu übernehmen.

4.4 Die von Ralawise zur Übergabe der Waren (eingeschlossen die Bereitstellung zur Abholung) genannten Termine sind lediglich Schätzungen, auf die sich der Käufer auf eigenes Risiko einlässt. Eine Fristeinhaltung ist und kann  für die Vertragserfüllung nicht wesentlich sein. Wird kein Termin festgesetzt, hat die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen (wobei Ralawises Auffassung der Angemessenheit ausschlaggebend ist).

4.5 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Konditionen haftet Ralawise in keinem Fall für direkte, indirekte oder Folgeschäden (wobei diese drei Begriffe reine Vermögensschäden, Gewinn- und Geschäftsausfälle, Verlust an Goodwill und ähnliche Schäden ohne Einschränkung mit beinhalten) oder Kosten, Schäden, Gebühren und Ausgaben, die mittelbar oder unmittelbar durch eine verzögerte Lieferung der Waren (selbst wenn diese einer Fahrlässigkeit seitens Ralawises geschuldet ist) zustande kommen, noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Beendigung bzw. Annullierung des Vertrags, sofern die Verzögerung keine 180 Tage, gerechnet vom geschätzten Übergabetermin an, überschreitet.

4.6 Hat der Käufer den Wunsch geäußert, dass die Waren postalisch zum Lieferort geliefert werden sollen, haftet Ralawise nicht für etwaige Nicht- oder verspätete Warenlieferungen, sofern der Grund für die Nicht- oder verspätete Lieferung nicht in einem Fehler Ralawises (Versendung an falsche Adresse) zu suchen ist. Mit dieser Ausnahme und vorbehaltlich Klausel 12.3 schließt Ralawise ausdrücklich jede Haftung für eine Nichtlieferung postalisch verschickter Waren aus.


4.7 Für den Fall, dass der Käufer aus beliebigen Gründen die Annahme der lieferbereiten Waren versäumt oder Ralawise die Waren nicht zu liefern vermag, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Erlaubnisse oder Autorisierungen erteilt hat: (a) geht das Risiko an den Waren auf den Käufer über (eingeschlossen Verlust oder Schaden durch Fahrlässigkeit seitens Ralawises); (b) gelten die Waren als geliefert; (c) kann Ralawise die Waren bis zur Lieferung lagern, wobei der Käufer für alle damit zusammenhängenden Kosten und Ausgaben (einschließlich Lagerung und Versicherung) aufzukommen hat.

4.8 Der Käufer hat am Lieferort auf eigene Kosten angemessene und geeignete technische Mittel und Arbeitskräfte zur Abladung und allgemeinen Übernahme der Waren bereitzustellen.

4.9 Liefert Ralawise dem Käufer eine Warenmenge, die höchstens 10 % über oder unter der Bestellmenge liegt, so ist letzterer nicht berechtigt, die Waren oder Teile davon unter Berufung auf diese Tatsache zu reklamieren oder zurückzuweisen. Er hat dann die Waren anteilsmäßig nach dem vertraglichen Satz zu bezahlen.

4.10 Ralawise kann die Waren in mehreren Teillieferungen liefern. Dabei ist jede Teillieferung gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu fakturieren und zu bezahlen.

4.11 Jede Teillieferung begründet einen separaten Vertrag; die Annullierung oder Kündigung eines Vertrags über eine Teillieferung berechtigt den Käufer nicht dazu, einen anderen Vertrag bzw. eine andere Teillieferung zurückzuweisen bzw. zu annullieren.

4.12 Für den Fall, dass sich der Lieferort außerhalb des Vereinigten Königreichs befindet, gilt: (a) soweit in den anwendbaren Incoterms gemäß Klausel 13.1 nichts anderes festgelegt ist, hat der Käufer alle benötigten Einfuhrerlaubnisse, Freigaben und sonstigen für Kauf, Einfuhr und Ausfuhr der Waren erforderlichen Zustimmungen selbst zu beschaffen; (b) hat der Käufer alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen des Landes einzuhalten, für welches die Produkte bestimmt sind. Ralawise übernimmt keine Haftung für Verstöße des Käufers gegen diese Gesetze; (c) das Risiko an und die Verantwortung für die Waren geht in Übereinstimmung mit den anwendbaren Incoterms gemäß Klausel 13.1 auf den Käufer über; (d) der Käufer hat für angemessenen Versicherungsschutz der Waren während des Transports zu sorgen; (e) umfangreiche Bestellung können mit zusätzlichen Kosten oder längeren Lieferzeiten verbunden sein. Gegebenenfalls wird ein Mitglied unseres Kundendienstes mit Ihnen darüber sprechen.

4.13 Zahlt der Käufer für einen Premium-Lieferdienst, kann die Lieferung zu beliebigen Zeitpunkten ab 7:00 Uhr erfolgen. Kann der Käufer die Waren um diese Uhrzeit nicht annehmen, gelangt ggf. Klausel 8 (nach Ermessen Ralawises) zur Anwendung.

4.14 Ralawise wird nicht im Auftrag des Käufers an Dritte liefern, die sich außerhalb des Landes des Käufers befinden.

5.1 Der von Ralawise bei Versendung von Ralawises Geschäftssitz dokumentierte Umfang einer Warenlieferung gilt als verbindlicher Nachweis der vom Käufer übernommenen Liefermenge, sofern der Käufer nicht das Gegenteil abschließend nachweisen kann (wobei Augenzeugenaussagen von Personal des Käufers nicht zulässig sind).

5.2 Ralawise haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit seitens Ralawises verursacht ist), es sei denn, der Käufer benachrichtigt Ralawise über die Nichtlieferung in Schriftform innerhalb von 7 Tagen ab dem Termin, zu welchem die Waren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge hätten eintreffen müssen.

5.3 Jede Haftung Ralawises für die Nichtlieferung von Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb einer angemessenen Frist oder auf die Ausstellung einer Gutschrift über den Anteil des vertraglichen Satzes auf jede über diese Waren ausgestellte Rechnung.

6.1 Unter Vorbehalt der Klausel 4.12(c) liegt das Risiko für die Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung beim Käufer.

6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn Ralawise jeden der folgenden Beträge vollständig (in bar oder als frei verfügbare Zahlungsmittel) erhalten hat:

(a) für die Waren,
(b) alle Beträge, die der Käufer Ralawise in beliebiger Hinsicht und aus beliebigen Gründen schuldet oder schulden wird.

6.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren an den Käufer hat dieser:

(a) die Waren treuhänderisch als Ralawises Verwahrer zu verwahren,
(b) die Waren (für Ralawise kostenfrei) von seinen eigenen Waren oder den Waren Dritter getrennt zu halten, und zwar so, dass sie ohne Weiteres als Eigentum Ralawises erkennbar sind,
(c) die Kennzeichnungen oder Verpackungen der Waren nicht zu vernichten, unkenntlich zu machen oder zu verdecken,
(d) die Waren in einem befriedigenden Zustand zu halten und im Namen und zur angemessenen Zufriedenheit Ralawises zu ihrem Vollwert gegen sämtliche Risiken zu versichern. Auf Nachfrage Ralawises hat der Käufer den Versicherungsschein vorzulegen.

6.4 Waren, die der Käufer speziell für den Wiederverkauf erwirbt, kann er im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit veräußern, noch bevor das Eigentum daran an ihn übergegangen ist.

6.5 Das Besitzrecht des Käufers an den Waren endet augenblicklich, wenn:

(a) dieser irgendwelche Schritte in Zusammenhang mit einer (auch möglichen oder wahrscheinlichen) eigenen Insolvenz unternimmt oder solche Schritte gegen ihn unternommen werden oder

(b) ausweislich seiner Bilanzen oder Cashflows unfähig ist, seine fälligen Schulden zu begleichen,
(c) die Waren auf beliebige Weise belastet.

6.6 Treten Umstände ein, die zum Verlust des Besitzrechts des Käufers führen oder führen können, hat der dieser Ralawise umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Im Versäumnisfall hat er die Waren treuhänderisch für Ralawise zu verwahren, bis Ralawise diese vom Käufer zurück übernimmt.   

6.7 Ralawise ist berechtigt, Zahlungen für die Waren einzuziehen, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht an Ralawise übergegangen ist.

6.8 Der Käufer gewährt Ralawise sowie deren Beauftragten und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, die Örtlichkeiten, wo die Waren gelagert werden oder gelagert werden können, zu beliebigen Zeitpunkten zur Inspektion zu betreten oder die Waren wieder an sich zu nehmen, wenn das Besitzrecht des Käufers daran erloschen ist.

6.9 Kann Ralawise nicht feststellen, ob es sich bei bestimmten Waren um solche Waren handelt, auf die der Käufer kein Besitzrecht mehr hat, so gilt, dass der Käufer alle von Ralawise an ihn verkauften Waren der Art in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie ihm in Rechnung gestellt wurden.

6.10 Bei Beendigung des Vertrags aus beliebigem Grund bleiben die Rechte Ralawises (aber nicht des Käufers) aus dieser Klausel in Kraft.

7.1 Sofern nichts anderes von Ralawise in Schriftform (auch E-Mail) genehmigt wurde, entspricht der Warenpreis den von Ralawise veröffentlichten und am Bestelldatum geltenden Listenpreisen. Gleichwohl behält sich Ralawise das absolute Recht vor, den für die Waren zu entrichtenden Preis innerhalb des Zeitraums zwischen dem Bestell- und Versanddatum zu ändern, solange die Preisänderung nicht zu einer 15-prozentigen Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Preises führt; in letzterem Fall steht es dem Käufer frei, die Bestellung zu annullieren, es sei denn, die Waren wurden für den Kunden maßgeschneidert; in diesem Fall gilt dieses Recht nicht.

7.2 Wird der Käufer den Preis in einer anderen Währung als Pfund Sterling des Vereinigten Königreichs zu entrichten, wird der Preis als das Sterling-Äquivalent des veröffentlichten Preises gemäß dem am Bestelldatum geltenden Wechselkurs der Bank Ralawises berechnet.

7.3 Die Liefergebühren entsprechen den Gebühren, die am Tag der Lieferung oder angenommenen (deemed) Lieferung oder an den Käufer auf der Ralawise-Website oder in sonstigen Mitteilungen Ralawises an den Käufer angegeben sind.

8.1 Vorbehaltlich des Rechts des Käufers auf Rückgabe der Waren gemäß dieser Bedingungen ist jeder Verkauf endgültig. Gleichwohl erkennt Ralawise vorbehaltlich der Bedingungen dieser Klausel an, dass es in gewissen Situationen angebracht ist, eine Rückgabe durch den Käufer zu akzeptieren; Ralawise kann dies von Fall zu Fall entscheiden, ohne irgendwie dazu verpflichtet zu sein. Im Sinne dieser Klausel werden alle Waren, die der Käufer zurückzugeben wünscht, als "zurückgegebene Waren" bezeichnet.

8.2 Ralawise akzeptiert eine Rückgabe grundsätzlich nur unter folgenden Bedingungen:

(a) Der Käufer legt eine korrekte Rechnungs- und Versandscheinnummer zu den zurückgegebenen Waren vor,
(b) Ralawise muss eine gültige schriftliche Genehmigung zur Rückgabe der zurückgegebenen Waren erteilt haben,
(c) Der Käufer zahlt Ralawise als Rücknahmegebühr einen Betrag, der (nach Ralawises Ermessen) entweder 30£ (oder ggf. dem Äquivalent in Euro) oder 20 % des Preises der zurückgegebenen Waren entspricht.

(d) Die zurückgegebenen Waren dürfen nicht getragen (auch nicht anprobiert) worden sein und sind in ihrer ungeöffneten Originalverpackung zurückzugeben,
(e) Die zurückgegebenen Waren sind mit der vollständigen originalen Begleitdokumentation zurückzugeben,
(f) Ralawise behält sich das Recht vor, die zurückgegebenen Waren zurückzuweisen, sollten diese für nicht wiederverkaufbar gehalten werden,
(g) Der Käufer:
(i) bezahlt und organisiert entweder die Rücksendung der zurückgegebenen Waren oder
(ii) entrichtet eine Gebühr von 15£/18€ pro Karton zurückgegebener Waren an Ralawise, sollte Ralawise sich bereit erklären, die zurückgegebenen Waren selbst zurückzunehmen. Erscheint der Spediteur Ralawises zur Abholung der zurückgegebenen Waren, aber eine Abholung durch Verschulden des Käufers nicht möglich sein, hat der Käufer eine Gebühr von 15£/18€ an Ralawise zu entrichten.
(h) Der Wert der zurückgegebenen Waren darf 3 % des vom Käufer bei Ralawise in den vorangegangenen 12 Monaten gekauften Gesamtwerts nicht überschreiten. Werden diese 3 % gleich ob mit oder ohne Ralawises Zustimmung überschritten, kann Ralawise nach freiem Ermessen eine Rücknahmegebühr von 25 % des Preises der betroffenen zurückgegebenen Waren verlangen (Minimum: 50£ bzw. äquivalenter Betrag in €).

8.3 Die folgenden Waren sind von der Rückgabe im Sinne dieser Klausel ausgeschlossen:

(a) Alle Produkte des Result Air Down-Sortiments
(b) Unterwäsche;
(c) Verbrauchsmaterial (gemäß aktueller Definition Ralawises),
(d) Waren, die Ralawise nicht als Kernbestand führt (gemäß aktueller Definition Ralawises),
(e) Alle Waren, die der Käufer als maßgeschneiderte Waren bestellt (z.B. bestickte und/oder maßgeschneiderte Produkte),
(f) Muster;
(g) Alle Waren, die sich ab Lieferung mehr als 28 Tage im Besitz des Kunden befunden haben,

(h) Raladeal-Produkte,

(i) Auslaufmodelle,

(j) saisonale Produkte, (k) Waren, deren Funktion der Schutz der Gesundheit und Sicherheit und/oder Hygiene des Trägers ist. Beispiele (nicht erschöpfend): Warnkleidung, Ohrstöpsel, Gesichtsmasken, Schutzbrillen

8.4 Bei von Ralawise versendeten Waren, die aufgrund einer vom Käufer fälschlich angegeben Adresse (oder einem anderem Aspekt in Zusammenhang mit den Waren) zurückgesendet werden, hat der Käufer zusätzlich zu möglichen Rücknahmegebühren eine Gebühr von 10,00£ (bzw. einen äquivalenten Euro-Betrag) an Ralawise zu entrichten.  

9.1 Der Preis der Waren sowie alle anderen Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (falls anwendbar) und alle Kosten oder Gebühren in Verbindung mit Verpackung, Ladung, Transport und Versicherung; diese hat der Käufer zusätzlich zu den geschuldeten Beträgen für die Waren zu entrichten.

9.2 Bestellt der Käufer Waren zur Lieferung nach außerhalb des Vereinigten Königreichs, können auf die Lieferung Ein- und/oder Ausfuhrgebühren und -steuern fällig werden. Die Verantwortung für deren Zahlung liegt beim Käufer. Soweit Ralawise Exportgebühren entstehen, sind diese innerhalb von 7 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch Ralawise vom Käufer zu begleichen.

9.3 Der Käufer ist in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Abführung aller Steuern verantwortlich, die er im Zusammenhang mit seinen Geschäften mit Ralawise zu zahlen hat.    

10.1 Soweit Ralawise nichts anderes genehmigt, hat ein Käufer, der keine Kreditbedingungen hat, die Ware direkt bei Bestellung zu bezahlen.

10.2 Ralawise kann sich nach freiem Ermessen damit einverstanden erklären, dem Käufer Kreditbedingungen für die Zahlung einzuräumen. Bei der Beantragung eines Kredits garantiert der Käufer, dass (i) er die Waren im Rahmen seiner Gewerbetätigkeit erwirbt und (ii) ihm zum Bestelldatum keine Umstände bekannt sind, die darauf schließen lassen würden, dass er zur Bezahlung der Waren nicht in der Lage ist. Ralawise ist in keiner Weise dazu verpflichtet, dem Käufer einen Kredit einzuräumen. Sollte Ralawise allerdings bereit sein, Waren auf Kredit zu liefern, gilt:

(a) Ein Kredit wird dem Käufer nur mit schriftlicher Genehmigung von Ralawise gewährt.
(b) Wurde ein Kredit gewährt, ist die Zahlung innerhalb von dreißig Tagen ab dem Lieferdatum fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(c) Die Waren werden nicht versandt, wenn die Abrechnung des Käufers überfällig ist oder der Kreditrahmen überschritten wurde.

10.3 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn Ralawise über die frei verfügbaren Zahlungsmittel verfügt. Ralawise ist eine Zahlung für Waren auch dann geschuldet, wenn keine Rechnung erstellt wurde; die Er- oder Ausstellung einer Rechnung gilt nicht als Vorbedingung für den Anspruch Ralawises auf Zahlung.

10.4 Bei Zahlungen ist die Fristeinhaltung wesentlich für die Vertragserfüllung.

10.5 Alle Ralawise vertraglich geschuldeten Zahlungen werden ungeachtet abweichender Bestimmungen unmittelbar nach Beendigung des Vertrags fällig.

10.6 Bei Zahlungen per Kreditkarte steht es Ralawise frei, zusätzlich zum Zahlungsbetrag eine Summe in Rechnung zu stellen, die der Gebühr entspricht, die Ralawise an das Kreditkartenunternehmen abzuführen hat.

10.7 Unter Vorbehalt von Klausel 10.8 hat der Käufer alle vertraglich geschuldeten Zahlungen in voller Höhe und ohne Abzüge zu leisten, gleich ob durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Nachlass oder auf andere Weise, es sei denn, er verfügt über eine gültige gerichtliche Anordnung, die Ralawise verpflichtet, einen Betrag in Höhe dieses Abzugs an den Käufer zu entrichten.

10.8 Ralawise kann einen Abzug für prompte Zahlung einräumen; der entsprechende Satz ist mit dem Käufer abzusprechen. Auch die Zahlungsfrist, die einzuhalten ist, um als "prompt" zu gelten, ist zwischen Ralawise und dem Käufer abzusprechen. Bei nicht prompt erfolgten Zahlungen hat Ralawise Anspruch auf Zahlung des vollen Betrags, d.h. ohne diesen Abzug.

10.9 Ralawise hat ein allgemeines und spezielles Pfandrecht an allen Geldern und Sachen, die Eigentum des Kunden sind oder auf deren Eigentum der Kunde Anspruch hat und die sich im Besitz Ralawises oder seinen Beauftragten befinden und die Ralawise als Beauftragter des Käufers zur Minderung der Schulden, die der Käufer gegenüber Ralawise hat, veräußern kann.

10.10 Versäumt es der Käufer, Ralawise einen vertraglich geschuldeten Betrag zu zahlen, hat er Ralawise ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 3.5 % pro angefangenem Kalendermonat zu zahlen, in dem die Zahlung überfällig ist. Die Zinsen bleiben auch nach dem Urteil zahlbar. Ralawise behält sich das Recht vor, Zinsen nach dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 zu beanspruchen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, Ralawise für alle Kosten/Abgaben/Gebühren (zzgl. MwSt) zu entschädigen, die Ralawise und/oder seinen Beauftragten in Verbindung mit beliebigen unbeglichenen Beträgen, die der Käufer Ralawise schuldet, entstehen.

10.11 Auf verweigerte oder vertretene Schecks wird eine Gebühr von 20£/24€ pro Vertretung zahlbar.

11.1 Ralawise stellt die Produkte nicht selber her. Der Käufer erkennt hiermit an und erklärt, dass es Ralawise nicht ansteht, Garantien über die Qualität der Waren abzugeben. Ralawise gibt daher keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantien in Bezug auf die Qualität der Waren ab, und alle Garantien solcher Art sind hiermit von dem Vertrag ausgeschlossen.

11.2 Auf schriftlichen Antrag des Käufers wird Ralawise sich bemühen (ohne dazu verpflichtet zu sein), alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche, die ihr vom Hersteller eingeräumt werden, an den Käufer zu übertragen, doch nur in dem Maße, wie Ralawise diese Garantie oder Gewährleistung gewährt wurde.

12.1 Die folgenden Bestimmungen regeln die gesamte finanzielle Verpflichtung Ralawises (eingeschlossen alle Verpflichtungen für Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf:

(a) Verstöße gegen diese Konditionen,
(b) Nutzung und Wiederverkauf von Waren oder von Produkten, die Waren beinhalten, durch den Käufer,
(c) Erklärungen, Feststellungen oder unerlaubte Handlungen oder Unterlassungen, einschließlich Fahrlässigkeit, aus oder in Verbindung mit dem Vertrag,

(d) alle sonstigen Angelegenheiten aus oder in Zusammenhang mit dem Verkauf oder zukünftigen Verkauf der Waren.

12.2 Alle durch Gesetz oder Common Law implizierten Garantien, Konditionen und sonstigen Bedingungen sind von dem Vertrag ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.3 Nichts in diesen Klauseln schließt eine Haftung Ralawises aus oder schränkt sie ein in Bezug auf:

(a) Tod oder Personenschaden durch Fahrlässigkeit seitens Ralawises
(b) Fälle gem. § 2 Abs. 3 Consumer Protection Act 1987 oder
(c) Angelegenheiten, bei denen ein (auch versuchter) Haftungsausschluss durch Ralawise gesetzwidrig wäre, oder
(d) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.

12.4 Vorbehaltlich Klausel 12.2 und 12.3

(a) ist die Gesamthaftung Ralawises aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit und Verstoß gegen gesetzliche Pflichten), Falschdarstellung, Entschädigung usw. aus oder in Verbindung mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung des Vertrags nach Ralawises alleinigem Ermessen beschränkt auf
(i) Reparatur oder Ersatz der Waren (oder eines angemessenen Teils davon), vorausgesetzt, der Käufer gibt die Waren bzw. den von Ralawise ersetzten Teil der davon auf Anforderung Ralawises auf eigene Kosten zurück oder
(ii) den Preis, der für die Waren bezahlt wurde.
(b) Ralawise haftet dem Käufer gegenüber nicht für reine Vermögensverluste, Gewinn- und Geschäftsausfälle, Verlust von Goodwill usw., gleich ob unmittelbar, mittelbar oder als Folge, und auch nicht für beliebige Forderungen aus Folgeschäden gleich welcher Ursache, die aus oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehen.

12.5 Ralawises Haftung betrifft ausschließlich die Waren selbst. Werden die Waren auf andere Waren oder Produkte angewendet oder in Zusammenhang mit diesen verwendet, haftet Ralawise nicht für Verluste und Schäden an den Produkten, mit denen die Waren verwendet wurden, und ebenfalls nicht für Verluste oder Schäden aus oder in Verbindung mit diesen Produkten.

12.6 Ralawise empfiehlt dem Käufer, die Waren zu prüfen, bevor er sie an anderen Produkten anbringt oder zusammen mit diesen verwendet. Bei Waren, die technische Ausrüstung darstellen, die der Käufer einzusetzen gedenkt, wird diesem nachdrücklich empfohlen, sich in deren Einsatz, Verwendung, Instandhaltung und Sicherheit entsprechend unterweisen zu lassen (evtl. durch den Hersteller). Ralawise haftet nicht für Probleme mit den Waren, die auftreten, weil der Käufer die Waren nicht geprüft und/oder keine entsprechende Unterweisung sichergestellt hat und soweit die aufgetretenen Probleme bei entsprechender Unterweisung hätten gelöst werden können. .

12.7 Ralawise haftet nicht für Vertragsverletzungen in Bezug auf die Waren oder damit zusammenhängenden Aspekten, wenn

(a) der Käufer die betroffenen Waren nach entsprechender Mitteilung weiter nutzt oder
(b) der Schaden eingetreten ist, weil der Käufer Ralawises mündliche oder schriftliche Anweisungen zur Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Instandhaltung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Geschäftspraxis missachtet hat oder
(c) der Käufer die Waren ohne schriftliche Zustimmung Ralawises modifiziert oder repariert,
(d) der Käufer für das Auftreten des Problems (unabhängig von seinem Wesen) selbst verantwortlich ist.

12.8 Der Käufer erkennt an, dass der für die Waren gezahlte Preis zum Teil auf die Höhe des Risikos zurückzuführen ist, welches Ralawise auf sich zu nehmen gewillt ist. Soll Ralawise nach Wunsch des Käufers ein höheres Risiko auf sich nehmen, kann er dies Ralawise gegenüber erklären, und es kann ein höherer Preis für die Waren vereinbart werden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. Unabhängig vom Preis, der für die Waren gezahlt wird, erkennt der Käufer hiermit an, dass die Höhe des von Ralawise auf sich genommenen Risikos hinsichtlich des für die Waren geforderten Preises angemessen ist.  

13.1 Wünscht ein Käufer die Lieferung von Waren an einen Ort innerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union und/oder Nordirlands (und vorbehaltlich Klausel 4.14), so gelten, sofern Ralawise nichts anderes schriftlich bestätigt, die Incoterms in der auf der Ralawise-Website bestätigten (von Zeit zu Zeit aktualisierten) Form – hier klicken), wobei die in Ralawises System gespeicherte Adresse des Käufers als Lieferort gilt (soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren). Für den Fall, dass der Käufer seinen Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs und der EU hat, vereinbaren Ralawise und der Käufer die anwendbaren Lieferbedingungen auf Fall-zu-Fall-Basis.

13.2 Unterschreitet der Wert der bestellten Waren den Mindestwert gemäß Ralawise-Website (hier klicken), hat der Käufer ungeachtet aller anderslautenden Festsetzungen in den anwendbaren Incoterms Ralawise für alle Kosten für die Lieferung der Waren an den Käufer zu entschädigen. Lieferkosten solcher Art sind dem Käufer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Zahlungsbedingungen Ralawises in Rechnung zu stellen und von diesem zu begleichen.

13.3 Die einschlägigen Bestimmungen der anwendbaren Incoterms bestimmen die Aspekte von Ein- und Ausfuhr, lokalen und nationalen Steuern und sonstigen Fragen der Ein- und Ausfuhr der Waren. Sollten keine Incoterms anwendbar sein oder dem Vorgesagten gerecht werden, hat der Käufer (i) alle Gesetze und Bestimmungen über die Einfuhr der Waren in das Zielland zu befolgen und (ii) alle lokalen oder nationalen Steuern, Abgaben und/oder Gebühren in Zusammenhang mit den Waren zu entrichten.   

13.5 Ralawise ist in keiner Weise verpflichtet, eine Benachrichtigung nach § 32 Abs. 3 Sale of Goods Act 1979 zu erteilen.

13.6 Sollte der Käufer Beschwerden über die Waren haben, insbesondere wegen Schäden, Mängeln oder Minderlieferung, hat er diese innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung an Ralawise zu richten; andernfalls gelten die Waren als angenommen.

13.7 Bei Lieferungen nach außerhalb des Vereinigten Königreichs haben die Bestimmungen der anwendbaren Incoterms Vorrang vor den Bedingungen dieser Klauseln zu Lieferung, Risiko und Eigentumsrecht. Klausel 13 hat Vorrang vor allen entgegengesetzten Bestimmungen der entsprechenden Incoterms.  

13.8 Ralawise kann dem Käufer Produkt- und sonstige Informationen und Daten zur Verfügung stellen, um ihn bei der Zollabfertigung zu unterstützen, insbesondere Herkunftsland- und Warencodes sowie alle Informationen und Daten, die für die Lieferung der Waren nach Nordirland erforderlich sind. Ralawise stellt diese Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung, und der Käufer erkennt an, dass sie Änderungen unterliegen können. Ralawise gibt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantie über die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung dieser Informationen.

14.1 Ralawise kann (unbeschadet sonstiger Mittel) die Erfüllung seiner Pflichten oder Teilen davon gegenüber dem Kunden unverzüglich einstellen oder aussetzen, wenn

(a) der Käufer eine Kapitalgesellschaft ist und ein Konkursverwalter bestellt wurde oder wenn er einen Auflösungsbeschluss verabschiedet oder wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss ergeht oder wenn der Käufer bei Gericht eine Zwischenverfügung in Zusammenhang mit einer freiwilligen Vereinbarung mit seinen Gläubigern beantragt oder wenn der Käufer eine Personengesellschaft ist und diese aufgelöst wird oder, wenn der Käufer eine natürliche Person ist und ein Konkurseröffnungsbeschluss gegen ihn ergeht oder, gleich ob der Käufer eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, natürliche Person oder sonstige Rechtsperson ist, vergleichbaren Klagen oder Verfahren in beliebigen Rechtssystemen außerhalb von England und Wales gegen ihn bestehen oder

(b) der Käufer nicht mehr fähig ist, fällige Schulden zu begleichen oder wenn ein Hypotheken- oder sonstiger Gläubiger Schritte unternimmt, eine vom Käufer gestellte Sicherheit zu verwerten oder wenn der Käufer einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt,

(c) der Käufer die Waren am Zieltermin nicht annimmt oder bezahlt oder in erheblicher Weise gegen Verpflichtungen gegenüber Ralawise verstößt oder

(d) Ralawise berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass Umstände nach Unterparagraph (a) bis (c) eingetreten sind oder eintreten können.

14.2 Bei Beendigung dieses Vertrags durch Ralawise

(a) hat Ralawise Anspruch auf sofortige Begleichung aller vom Käufer geschuldeten Beträge aus diesem oder jedem anderen Vertrag, eingeschlossen die Begleichung offener Beträge aus einem Kredit, den Ralawise dem Kunden gewährt hat,
(b) wird Ralawise von jeder Verpflichtung zur Lieferung der Waren frei, soweit diese nicht vor der Beendigung geliefert wurden.

15.1 Ralawise ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder einem Teil davon abzutreten, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu delegieren, ein Treuhandverhältnis darüber zu begründen oder in sonstiger Weise damit zu verfahren.

15.2 Der Käufer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Ralawises berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder einem Teil davon abzutreten, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu delegieren, ein Treuhandverhältnis darüber zu begründen oder in sonstiger Weise damit zu verfahren.

Ralawise behält sich das Recht vor, das Lieferdatum zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder die Menge der vom Kunden bestellten Waren (ohne Haftung gegenüber diesem) zu kürzen, wenn Ralawise seiner Geschäftstätigkeit aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen, überhaupt nicht oder nur mit Verspätung nachgehen kann, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Krieg oder nationalen Notstands, terroristischer Handlungen, Proteste, Aufstände, bürgerlicher Unruhen, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Epidemien und Pandemien, Ausschlüsse, Streiks oder sonstiger Arbeitsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob das Personal der Parteien betroffen ist) sowie aufgrund von Einschränkungen und Verzögerungen bei den Transportunternehmen oder der Unfähigkeit zur oder Verzögerung bei der Beschaffung eines Vorrats geeigneter und zulänglicher Materialien. Dies gilt unter der Maßgabe, dass der Käufer das Recht hat, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Ralawise zu kündigen, wenn das Ereignis länger als 180 Tage ununterbrochen anhält.

17.1 Der Käufer darf die Ralawise-Website nicht so nutzen, dass sie beschädigt oder in ihrer Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit eingeschränkt wird oder werden kann. Auch darf er sich auf keine ungesetzliche, illegale, betrügerische oder schädliche Weise oder in Verbindung mit ungesetzlichen, illegalen, betrügerischen oder schädlichen Zwecken nutzen.

17.2 Der Käufer darf die Ralawise-Website nicht dazu verwenden, um Material, das aus Spyware, Computerviren, trojanischen Pferden, Würmern, Keyloggern, Rootkits oder sonstiger bösartiger Computersoftware besteht (oder damit verbunden ist) zu kopieren, zu speichern, zu hosten, zu übermitteln, zu senden, zu nutzen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

17.3 Der Käufer darf systematische oder automatische Datenerhebungen (insbesondere Scraping, Datenmining, -extraktion und -harvesting) oder Scan- oder Sondierungsaktivitäten auf oder in Verbindung mit der Website nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung Ralawises durchführen.

17.4 Der Käufer darf die Ralawise-Website nicht dazu verwenden, um unaufgefordert Werbebotschaften zu übermitteln oder zu senden.

Im Sinne von Klausel 18 gilt folgendes:

Brexit. Brexit bezeichnet die Niederlegung der EU-Mitgliedschaft durch das Vereinigte Königreich oder der Ablauf einer vereinbarten Übergangs- oder Umsetzungsfrist.

Brexit-ausgelöste Ereignisse Ein Brexit-ausgelöstes Ereignis ist jede Veränderung aus oder in Zusammenhang mit dem Brexit, die nach begründeter Ansicht Ralawises Einfluss auf Ralawise hat, insbesondere auch Veränderungen der rechtlichen, aufsichtsbehördlichen, handels-, tarif-, zoll-, lizenzierungs- und währungstechnischen Position.   

18.1 Tritt zu irgendeinem Zeitpunkt ein Brexit-ausgelöstes Ereignis ein, kann Ralawise nach eigenem Ermessen:

(a) diesen Vertrag dahingehend abändern, dass er den Folgen des ausgelösten Ereignisses Rechnung trägt, solange diese Abänderung den Käufer nicht des materiellen Nutzens aus dem Vertrag beraubt, und/oder

(b) diesen Vertrag beenden oder aussetzen.

18.2 Im Sinne von Klausel 18.1(a) gilt der Käufer nicht als des materiellen Nutzens aus dem Vertrag beraubt, solange (i) die Kosten der Waren um nicht mehr als 20 % steigen und/oder (ii) die zu erwartende Lieferfrist (wobei die Fristeinhaltung für die Vertragserfüllung nicht maßgeblich ist) sich um höchstens 4 Kalenderwochen verlängert. 

19.1 Soweit Ralawise personenbezogene Daten in Zusammenhang mit dem Vertrag erfasst, werden diese grundsätzlich nur in Übereinstimmung mit der Ralawise-Datenschutzrichtlinie unter verarbeitet.

 

19.2 Der Käufer hält alle einschlägigen Gesetze und Bestimmungen zu Privatsphäre und Datenschutz ein.

20.1 Der Käufer hält alle einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Bestimmungen, Richtlinien, Verhaltensregeln und Normen und insbesondere den Bribery Act 2010 ein.

21.1 Alle vertraglich garantierten Rechte und Rechtsmittel Ralawises gelten unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel Ralawises, ob aus dem Vertrag oder anderweitig.

21.2 Befindet ein zuständiges Gericht (court) oder Gericht (tribunal) oder eine zuständige Verwaltungsbehörde eine Bestimmung dieses Vertrags für ganz oder teilweise ungesetzlich, ungültig, nichtig, anfechtbar, undurchsetzbar oder unzumutbar, so gilt die Bestimmung, soweit die Ungesetzlichkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unzumutbarkeit betroffen ist, als trennbar, und die übrigen Bestimmungen des Vertrags und auch der Rest der betroffenen Bestimmung bleiben uneingeschränkt gültig.

21.3 Setzt Ralawise eine Vertragsbestimmung oder Teile davon überhaupt nicht oder nur verspätet durch, so ist dies nicht als Verzicht auf irgendein vertraglich garantiertes Recht zu betrachten.

21.4 Ralawise kann von Zeit zu Zeit Telefongespräche mit dem Käufer (bzw. Interessenten) aufzeichnen und tut dies auch.

21.5 Der Verzicht Ralawises in Bezug auf eine Verletzung oder Nichterfüllung von Vertragsbestimmungen durch den Käufer gilt nicht als Verzicht in Bezug auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und hat keinerlei Einfluss auf die übrigen Vertragsbestimmungen.

21.6 Es ist nicht die Absicht der Vertragsparteien, dass die Vertragsbestimmungen kraft des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von Nicht-Vertragsparteien durchgesetzt werden können.

21.7 Abschluss, Bestehen, Auslegung, Erfüllung, Gültigkeit und jeder weitere Aspekt des Vertrags unterliegt englischem Recht; die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen und walisischen Gerichte.

Wir empfehlen stets, alle Waren aus diesem Katalog auf Zweckeignung für jeden Anwendungsprozess einschließlich Tragetests zu prüfen. Jede Modifikation der Waren führt dazu, dass sie nicht mehr zurückgegeben werden können. DIE IN DIESER BROSCHÜRE BESCHRIEBENEN ODER DARGESTELLTEN FARBEN UND GRÖSSEN DIENEN LEDIGLICH ALS ORIENTIERUNGSHILFE. Manche Farbsymbole geben ihre Erscheinung nicht korrekt wieder. Grey Marl, Ash, Denim, Washed und Vintage sind Beispiel für Farben bzw. Designs, die sich nicht naturgetreu wiedergeben lassen. Bei Verwechselungen mit Farbsymbolen übernimmt Ralawise keine Verantwortung für mögliche Schäden. Wir empfehlen stets, vor einer Bestellung Muster der entsprechenden Kleidungsstücke zu begutachten. TheMagicTouch und MagiCut sind eingetragene Handelsmarken der TheMagicTouch GmbH Deutschland. Ralawise leistet Support ausschließlich für die gelieferten Produkte. Ralawise empfiehlt, ein Produkt vor Abschluss des Projekts zu testen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aktionsprodukte von Ralawise

  1. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, stehen die Aktionen und Gewinnspiele von Ralawise allen Kontoinhabern von Ralawise im Alter von mindestens 18 Jahren offen, mit Ausnahme von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Ralawise Limited.
  2. Die Entscheidungen von Ralawise sind in sämtlichen Angelegenheiten endgültig und verbindlich. Diesbezüglich wird kein Schriftverkehr geführt.
  3. Ralawise haftet nicht für Schäden, Verluste, Verletzungen oder Enttäuschungen, die den Gewinnern und Nutznießern von Aktionen und Gewinnspielen entstehen.
  4. Mit ihrer Teilnahme an der Aktion verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger zusätzlicher Geschäftsbedingungen, die im jeweiligen Werbematerial enthalten sind.
  5. Soweit möglich sind Aktionen verfügbar, solange der Vorrat reicht.
  6. Aktionen sind nicht übertragbar und eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich. Ralawise behält sich das Recht vor, Preise durch Preise gleichen oder höheren Wertes zu ersetzen.
  7. Sämtliche Transaktionen unterliegen den vollständigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Unternehmens, die auf der Website einsehbar und herunterladbar sind.
  8. Aktionen gelten nur für den im Aktionsangebot angegebenen Zeitraum.
  9. Aktionsmuster und Werbegeschenke sind, sofern nichts anderes bestimmt wurde, weder umtauschbar noch erstattungsfähig.
  10. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, darf jeweils nur ein Kundenkonto an einer Aktion bzw. einem Gewinnspiel von Ralawise teilnehmen.
  11. Als Werbeangebote ausgegebene Muster sind nicht umtauschbar. Wird versucht, sie umzutauschen,  werden diese Artikel nicht angenommen.
  12. Die Gewinner von Gewinnziehungen werden benachrichtigt und die relevanten Einzelheiten werden nach dem Werbezeitraum sieben Tage lang auf der Website angezeigt.
  13. Über die Einlösung von Werbeangeboten entscheidet Ralawise allein. Ralawise behält sich das Recht vor, den Vertrieb von Werbeangeboten in seinem ausschließlichen Ermessen jederzeit, aus welchem Grund auch immer, ohne Vorankündigung auszusetzen und einzustellen. Personen, die nach Ansicht von Ralawise gegen die Regeln einer bestimmten Aktion oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ralawise verstoßen, können ohne Vorankündigung und ohne Haftung durch Ralawise disqualifiziert werden.

Der Link Allgemeine Geschäftsbedingungen bietet Zugriff auf die Standardbedingungen von Ralawise.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verwendung von Bildern

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verwendung von Ralawise Bildern mit hohe und geringer Auflösung für 2021.


Beim Öffnen und Verwenden der mitgelieferten Bilder erklären Sie sich mit den unten aufgeführten Ralawise-Nutzungsbedingungen einverstanden.
 
Die Bilder und Rechte des geistigen Eigentums bleiben immer Eigentum von Ralawise Ltd.
  • Bei der Berücksichtigung der Bezahlung der Bilder repräsentiert diese Zahlung nur die Verwaltungs- und Vertriebskosten der Bilder und stellt nicht die Übertragung der geistigen Eigentumsrechte der Bilder dar.
     
  • Die Bilder können ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines Direktors von Ralawise Ltd. nicht geändert werden. Falls eine Verletzung unserer Geschäftsbedingungen begangen wird, übernimmt die Ralawise AG keine rechtliche Verantwortung und die Verantwortung für die Zuwiderhandlung wird automatisch an die Beleidigende Partei übermittelt.
     
  • Die Bilder können nur bis zum 31. Dezember 2022 benutzt werden. Nach diesem Datum übernimmt die Ralawise AG keine weitere rechtliche Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen, Lizenzgebühren oder sonstige Rechtsstreitigkeiten, die sich von der nicht autorisierten Nutzung der Bilder ergeben können.
     
  • Sollten Rechtsverletzungen auftreten, Ralawise Ltd behält sich das Recht vor, Ihre Nutzung von einigen oder allen Bildern jederzeit widerrufen zu können.
     
  • Die zur Verfügung gestellten Bilder dienen nur der Benutzung durch Ralawise-Kunden und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines Direktors von Ralawise Ltd. nicht für Drittzugang weiterverkauft oder weiterverbreitet werden.
     
  • Die zur Verfügung gestellten Bilder können nur für die Promotion- und Vertriebsaktivitäten von Business-to-Business (B2B, siehe: zwischen zwei oder mehr Unternehmen) und Business-to-Consumer (B2C, siehe: zwischen Unternehmen und Konsumenten) Absatzwege für einfache und dekorierte Kleiderstücke durch den unten beschriebenen Weise verwendet werden:
    NIEDRIGER AUFLÖSUNG: (Website, E-Mail, Verkaufszitate)
     
  • HOHE AUFLÖSUNG: (Broschüren , Mailers, allgemeine Marketingliteratur, Druckerzeugnisse).
     
  • Die bereitgestellten Bilder können ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis eines Direktors von Ralawise Ltd. nicht für Posters, Werbetafel oder Bilder die größer als A4 sind verwendet werden.
     
  • Unsachgemäße Verwendung der Bilder, z.B. Verwendung von Bildern mit niedriger Auflösung wenn Bilder mit hohe Auflösung benutzt werden sollte, wie mit der Verwendungszweck von Druckzeugnissen, Broschüren, Mailer usw. wird als eine Verletzung der Allgemeine Geschäftsbedingungen erachtet, was zur Widerruf der Bilder führen kann.
     
  • Die Nutzung dieser Bilder beschränkt sich auf gedruckte Literatur, Webseiten und Werbe-E-Mails. Für jede Form von Werbung einschließlich Beschilderung, Fenstergrafiken, Werbetafel und Fahrzeugvollverklebungen ist nicht erlaubt. Wie immer, unsere Bilder haben nur eine 12-Monats-Lizenz für den Einsatz bis zum 31. Dezember des Jahres der Ausgabe.
     
  • Für den Fall, dass eine der Handelsbedingungen des Unternehmens gebrochen werden sollte oder es eindeutige Beweise dafür gibt, dass Ralawise-Bilder zur Förderung von Vertrieb und Erwerbungen verwendet werden, die anschließend an einen Wettbewerber weitergeleitet werden, behält sich Ralawise Ltd. das Widerrufsrecht der Benutzung unserer Bilder vor.
Wenn Sie sich über jegliche der Einzelheiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht sicher sind, kontaktieren Sie unsere Marketingabteilung unter der Nummer +44 1244 838394 oder schreiben Sie uns an marketing@ralawise.de

BITTE KEINE RALAWISE BILDER DER VORHERIGEN JAHREN VERWENDEN

WEBSHOP DATEN

  1. die Daten;
  2. die Tatsache, die Bedingungen und den Inhalt dieser Vereinbarung; und
  3. alle Informationen und/oder Daten, die der Lizenznehmer (vor, während oder nach dem Datum dieser Vereinbarung) direkt oder indirekt von Ralawise im Zusammenhang mit dem zulässigen Zweck erwirbt oder erworben hat, egal, ob sie schriftlich, mündlich oder auf andere Weise weitergegeben, bereitgestellt oder erhalten werden;

mit der Ausnahme, dass sie alle ausgeschlossenen Informationen mit Wirkung ab dem Datum ausschließt, an dem sie zu ausgeschlossenen Informationen werden;
„Daten“ umfassen sämtliche (als Sammlung oder anderweitig zur Verfügung gestellte) Produktinformationen und Daten zu den Produkten, die dem Lizenznehmer von Ralawise in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preise, Spezifikationen, Beschreibungen und Abbildungen;
„Ausgeschlossene Informationen“ bezeichnet alle Informationen und/oder Daten, die:

  1. vom Lizenznehmer gemäß den gesetzlichen Anforderungen einer zuständigen Justiz- oder anderen Aufsichtsbehörde weitergegeben werden, vorausgesetzt, Ralawise wurde vom Lizenznehmer über die beabsichtigte Offenlegung im Voraus in Kenntnis gesetzt; oder
  2. Lizenznehmer vor dem Datum dieser Vereinbarung bekannt sind, ohne dass sie direkt oder indirekt von Ralawise erlangt wurden; oder
  3. der Lizenznehmer von einem Dritten erhält, der diese vertraulichen Informationen rechtmäßig besitzt und diese Informationen nicht unter Verletzung einer Ralawise aus irgendeinem Grund geschuldeten Vertrauenspflicht erlangt wurden; oder
  4. zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung an den Lizenznehmer (aus einem anderen Grund als wegen eines Verstoßes gegen diese Klausel durch den Lizenznehmer) öffentliches Eigentum sind oder werden.

„Geistige Eigentumsrechte“ umfassen sämtliche Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheber- und verwandte Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handels-, Geschäfts- und Domainnennamen, Rechte an Produktaufmachung oder Ausstattung, Rechte an Good-Will oder Unterlassungsansprüche, Schutzrechte gegen unlauteren Wettbewerb, Designrechte, Rechte an Computersoftware und Datenschutzrechte, Rechte an der Halbleitertopographie, moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, jeweils unabhängig davon, ob sie registriert sind, unter Einschluss der Anträge auf Verlängerung oder Erweiterung dieser und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzarten in irgendeinem Teil der Welt.
 „Lizenznehmer“ ist die Partei, ob Unternehmen oder Privatperson, der/dem Ralawise die Daten und/oder die Lizenz über geistige Eigentumsrechte gewährt.
„Lizenzierte Rechte an geistigem Eigentum“ umfassen alle Urheberrechte, alle anderen Rechte in der Art von Copyrightrechten und alle Datenschutzrechte (gemäß der Datenschutzrichtlinie 96/9 EG), die sich aus den (rechtsfähigen, bedingten oder künftigen) Gesetzen einer Gerichtsbarkeit ergeben, und alle anderen geistigen Eigentumsrechte (oder Rechte ähnlicher Art), unabhängig davon, ob sie angemeldet sind und wo sie auf der Welt bestehen, sowie alle gesetzlichen und angemessenen Rechte, die die Vertraulichkeit von Informationen oder Materialien schützen;
„Erlaubter Zweck“ hat die Bedeutung im Sinne von Klausel 3.1.
„Ralawise“ bezeichnet das Unternehmen mit der Firmennummer 1362849 und dem eingetragenen Firmensitz in Unit 112, Tenth Avenue, Zone 3, Deeside Industrial Park, Deeside, Flintshire, CH5 2UA.

  1. Wörter, die sich auf Personen beziehen, umfassen Einzelpersonen, Körperschaften, Gesellschaften, nicht eingetragene Vereinigungen, Partnerschaften, Firmen, Trusts und alle anderen juristischen Personen.
  2. Überschriften zu den Klauseln dienen nur der einfacheren Orientierung und lassen die Auslegung oder die Gliederung dieser Vereinbarung unberührt.
  3. Wörter im Singular beinhalten den Plural und umgekehrt.
  4. Wörter, die ein Geschlecht bezeichnen, schließen alle anderen Geschlechter mit ein.

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sich der Lizenznehmer mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden erklärt hat und endet, bis eine der Parteien durch schriftliche Benachrichtigung an die andere Partei diesen Vertrag kündigt.

  1. DATENNUTZUNG
    1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Ralawise dem Lizenznehmer hiermit das persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Daten auf seinem Computersystem zu speichern und die Daten und die lizensierten geistigen Eigentumsrechte zum Zweck des Warenkaufs von Ralawise und/oder des Verkaufs dieser Waren (der „erlaubte Zweck“) und nicht anderweitig zu verwenden. 
    2. Der Lizenznehmer darf nicht:
      1. die Daten in anderer als in Klausel 3.1 vorgesehener Form verwenden, damit umgehen oder anderweitig nutzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Offenlegung des gesamten oder eines wesentlichen Teils der Daten an eine andere Person);
      2. die Daten in irgendeiner Weise neu formatieren, anpassen, abändern, modifizieren oder anderweitig ändern oder die Daten zusammenlegen, so dass die Daten nicht mehr eindeutig als die von Ralawise erkennbar sind;
      3. Dritten (einschließlich Webentwicklern oder Anbietern von Webseiten/E-Commerce-Plattformen) den Zugang zu den Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung von Ralawise gestatten. 
    3. In Anbetracht der Lizenzerteilung gemäß Klausel 3.1 hat der Lizenznehmer:
      1. den Betrag von 1,00 £ (dessen Empfang Ralawise bestätigt) zu zahlen; und
      2. sich an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu halten.

  1. Das Eigentum an den Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten) bleibt jederzeit Eigentum von Ralawise. Der Lizenznehmer erwirbt mit dieser Lizenz keinerlei Rechte an den Daten oder den damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, die über die in Ziffer 3.1 gewährten Rechte hinausgehen.

  1. Ralawise wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Richtigkeit der Daten zu gewährleisten, übernimmt aber keine ausdrückliche oder implizierte Garantie hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck und schließt ausdrücklich jegliche diesbezügliche Haftung aus.
  2. Ralawise garantiert keine Virenfreiheit der Daten, und der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, die Daten vor der Übernahme in sein Computersystem auf Viren zu überprüfen.
  3. Der Lizenznehmer garantiert und verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die geistigen Eigentumsrechte an den Daten zu wahren und zu schützen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Ergreifen aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, um unbefugten Zugriff auf die Daten sowie Änderung, Weitergabe, zufälligen Verlust, Schäden oder Vernichtung der gesamten oder eines Teils der Daten zu verhindern).
  4. Der Lizenznehmer hält Ralawise von allen Ansprüchen, Verlusten, Aufwendungen, Verbindlichkeiten, Schäden oder Kosten (einschließlich aller tatsächlich anfallenden Anwaltskosten) schadlos, die sich direkt oder indirekt (unabhängig davon, ob begründet oder anderweitig vorhersehbar oder vermeidbar) aus einer Verletzung der in Klausel 5.3 genannten Gewährleistungen und Verbindlichkeiten ergeben, und darüber hinaus gegen Ansprüche Dritter gegen Ralawise bezüglich der Datennutzung durch den Lizenznehmer.
  5. Der Lizenznehmer ist verpflichtet:
    1. Ralawise in allen Fragen im Zusammenhang mit den Daten zu kooperieren;
    2. die gesetzlichen Anweisungen von Ralawise in Bezug auf die Daten zu befolgen;
    3. von Ralawise eventuell angeforderte Informationen und Unterstützung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass sie in allen wesentlichen Aspekten korrekt sind;
    4. die Daten nur für den zulässigen Zweck zu verwenden.

Außer in Bezug auf Personenschäden oder Todesfälle, die durch die Fahrlässigkeit von Ralawise oder irgendeine Haftung verursacht werden, die nicht ausgeschlossen oder gesetzlich eingeschränkt werden kann, übernimmt Ralawise keine Haftung gegenüber dem Lizenznehmer (unabhängig davon, ob sich diese Haftung aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder anderweitig ergibt) für:

  1. entgangenen Gewinn, Nutzung, Profit, erwarteten Gewinn, Verträge, Umsätze, Good-Will, Daten oder Datennutzung; oder
  2. Folge-, Sonder- oder indirekte Verluste oder Schäden; oder
  3. Haftung, Anspruch, Kosten (einschließlich Rechtskosten), Schäden oder Ausgaben,

die dem Lizenznehmer durch die Datennutzung entstehen können.

  1. Bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung dieser Vereinbarung:
    1. sind alle Rechte und Pflichten der Parteien unverzüglich beendet, es sei denn, es wird in diesem Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
    2. Soweit vertrauliche Informationen weitergegeben wurden, hat der Lizenznehmer alle vertraulichen Informationen von Ralawise an Ralawise zurückzugeben und auf Verlangen zu bestätigen, dass er die vertraulichen Informationen von Ralawise nicht mehr besitzt; und
    3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet:
      1. alle physischen und/oder elektronischen Kopien der Daten unverzüglich an Ralawise zurückzuerstatten; und
      2. die Daten zusätzlich zu allen Sicherungs- oder Archivkopien derselben dauerhaft aus seinem Computersystem zu löschen und schriftlich zu bestätigen, dass er dies veranlasst hat; und
      3. die Daten oder das aus den Daten oder ihren Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung abgeleitete Material in keiner Weise weiter zu verwenden.
  2. Für den Fall, dass der Lizenznehmer gegen Klausel 7.1(c) verstößt, ist Ralawise berechtigt, geeignetes Fachpersonal an den Standort des Lizenznehmers zu schicken, das die Daten dauerhaft aus dem Computersystem des Lizenznehmers löscht, wobei der Lizenznehmer hiermit diesem Personal ordnungsgemäß den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten genehmigt.
  3. Ungeachtet der Vertragsbeendigung aus welchem Grund auch immer bleiben die in den Klauseln 5, 6, 7 und 9 genannten Bedingungen auch nach einem solchen Vertragsende bestehen.

  1. Ralawise ist berechtigt, die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte ganz oder teilweise an eine Person abzutreten, zu lizenzieren oder anderweitig zu veräußern.
  2. Der Lizenznehmer darf die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder ganz noch teilweise abtreten, eine Lizenz dafür vergeben oder anderweitig veräußern.

  1. Der Lizenznehmer wird alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln.
    1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen mit nicht weniger Sorgfalt zu behandeln und mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich dieser vertraulichen Informationen zu treffen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und sie auf jeden Fall zumindest mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt zu behandeln und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff oder Verwendung der vertraulichen Informationen zu veranlassen;
    2. Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ralawise keine Kopien von vertraulichen Informationen anfertigen;
    3. Der Lizenznehmer darf die vertraulichen Informationen nicht elektronisch auf extern zugänglichen Computern oder elektronischen Geräten kopieren oder speichern;
    4. Der Lizenznehmer muss sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen nur am gewohnten Geschäftssitz des Lizenznehmers aufbewahrt werden und nicht an einen anderen Ort verlegt oder von dort aus abgerufen werden;
    5. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Ralawise unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe vertraulicher Informationen Kenntnis erlangt oder diese vermutet, die gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstoßen, und wird unverzüglich die Maßnahmen ergreifen, die Ralawise im Falle solcher Verstöße vernünftigerweise verlangt.
    6. Der Lizenznehmer darf selbst keine vertraulichen Informationen für einen anderen als den zulässigen Zweck verwenden;
    7. Der Lizenznehmer darf keine vertraulichen Informationen an eine Person weitergeben (außer in Übereinstimmung mit Klausel 9.2 oder einer anderweitig im Rahmen dieser Vereinbarung getroffenen Abmachung).
  2. Der Lizenznehmer kann vertrauliche Informationen an seine Geschäftsführer oder Mitarbeiter weitergeben, soweit dies für die Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer sicherstellt, dass diese Geschäftsführer oder Mitarbeiter über die Geheimhaltungsverpflichtungen des Lizenznehmers gemäß dieser Klausel informiert sind und diese auch einhalten und ist für alle Verstöße durch sie verantwortlich.
  3. Diese Vereinbarung verpflichtet Ralawise nicht zum Austausch von vertraulichen Informationen. Sie schränkt auch nicht die Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe eigener vertraulicher Informationen durch eine Partei ein.

    1. Nichts in dieser Vereinbarung und keine Maßnahmen, die von den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung getroffen werden, begründen eine Partnerschaft oder das Verhältnis von Auftraggeber und Auftragnehmer oder eine andere treuhänderische Beziehung zwischen den Parteien, und keine Partei hat das Recht, die andere in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden.
    2. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Absprache zwischen den Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren (mündlichen oder schriftlichen) Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünften zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
    3. Die Parteien kommen überein, dass sie diese Vereinbarung nicht im Vertrauen auf (fahrlässige oder arglose) Erklärungen, Darstellungen, Zusicherungen, Garantien, Verbindlichkeiten oder Absprachen einer Person (unabhängig davon, ob sie eine Vertragspartei ist) abgeschlossen haben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt.  Das einzige Rechtsmittel, das den Parteien zur Verfügung steht, ist die Vertragsverletzung. Nichts in dieser Klausel schließt jedoch eine Haftung der Parteien für Betrug oder wissentlich falsche Angaben aus.
    4. Eine Verzögerung, Nachsicht oder Unterlassung bei der Inanspruchnahme von Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen, die in dieser Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehen sind, darf nicht dazu führen, dass dies als Beeinträchtigung dieser oder anderer Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe oder als Verzicht auf dieselben ausgelegt wird. 
    5. Eine einzelne oder teilweise Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme von Rechten, Befugnissen oder Rechtsmitteln, die in dieser Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehen sind, schließt keine andere oder weitere Inanspruchnahme dieser oder anderer Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel aus.
    6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach dem Recht einer Gerichtsbarkeit rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so beeinflusst und schmälert dies nicht:
      1. die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung in dieser Gerichtsbarkeit; oder
      2. die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung nach dem Recht einer anderen Gerichtsbarkeit.
    7. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von oder im Namen jeder der Parteien unterzeichnet wurde.
    8. Keine Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, hat das Recht, diese Vereinbarung gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durchzusetzen.

Diese Vereinbarung und alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr ergeben, unterliegen dem englischen Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

back to top